Acerca de
Ergotherapie
Was ist Ergotherapie (mit Kindern)?
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Es geht in der Ergotherapie darum, Teilhabe zu ermöglichen.
Teilhabe an und durch die Dinge/Aktionen,
an denen man Freude hat oder die man im Alltag benötigt,
um Teil einer Gemeinschaft zu sein.
Dies geschieht durch kreative und spielerische Förderung,
neben ganz gezieltem Erarbeiten von Lösungsstrukturen.
Ich persönlich arbeite in der Ergotherapie gern Ressourcenorientiert und
nutze Stärken und Motivation, um das,was schwer fällt zu fördern.
Im Folgenden möchte ich auflisten,
wann eine ergotherapeutische Maßnahme sinnvoll sein kann und
damit auch den Rahmen meiner Behandlungsmöglichkeiten aufzeigen.
In den genannten Bereichen habe ich bereits Erfahrungen im Verlauf
meiner beruflichen Laufbahn sammeln dürfen,
sowie Fortbildungen absolviert.
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Ergotherapie bei Kindern und Jugendlichen
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° Wahrnehmungsförderung (visuell,auditiv und taktil)
° sensorische Integration
° Autismusspektrum
° Förderung der Grob- und Feinmotorik
° Händigkeitsabklärung
° Begleitung bei Verhaltensauffälligkeiten
° AD(H)S
° Angststörungen
° Förderung der Handlungsplanung und Bewältigung alltäglicher Aufgaben
° Entwicklungsverzögerung im Allgemeinen
° Hilfsmittelberatung
° Elternbegleitung
Ergotherapie bei Säuglingen und Kleinkindern
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° Begleitung bei der Bewegungsanbahnung und -ausführung
° Begleitung bei der Spielentwicklung
° Regulationsstörungen/ Schreibabys
° Frühkindliche Reflexe
° Kinaesthetic Infant Handling
° Ess- und Schluckstörungen
(Wahrnehmung, Körpergefühl, Ess- und Schlucktraining)
° Elternbegleitung
Bei Fragen und Anregungen oder zur Terminvergabe
einfach via Telefon oder E-Mail melden!
Terminvereinbarung
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Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer +43 676 7203308 einen Ersttermin.
Ich benötige in der ersten Einheit eine Verordnung für Ergotherapie. Diese erhalten Sie von ihrer Kinderärztin/ihrem Kinderarzt.
Kosten der Ergotherapie
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Ich bin Vertragstherapeutin
der BVAEB, der SVA und ÖGK
Die Therapiekosten der Ergotherapie werden für Versicherte der Gebietskrankenkassen zur Gänze übernommen.
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Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen,
ist dies mindestens 24 Stunden im voraus bekannt zu geben.
Bei planbaren Terminen Ihrerseits, sind es mindestens 48 Stunden.
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Vielen Dank